Bereits 2014 hat sich der Vorstand des Turnverein 1910 Hemmerden e.V. mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein beschäftigt und einen Handlungsleitfaden entwickelt, der regelmäßig aktualisiert wird. Die aktuelle Version steht unter dem Link zur Ansicht oder zum Download zur Verfügung.

Handlungsleitfaden 2024 Turnverein 1910 Hemmerden e.V.

NEU AB 2026:

Landeskinderschutzgesetz (Text Quelle LSB, https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/landeskinderschutzgesetz

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendlichen durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Für Sportvereine, die nicht unter bestimmte Regeln fallen, dazu gehört auch der TVH, liegen bisher keine Fristen vor. Vereinen wird jedoch empfohlen, sich bereits jetzt auf den Weg zur Erstellung eines Schutzkonzepts zu machen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist damit zu rechnen, dass einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vergabe von Fördermitteln ebenfalls an die Umsetzung von Schutzkonzepten knüpfen und entsprechende Fristen setzen.

Der Turnverein 1910 Hemmerden e.V. hat daher die Thematik auf seiner Mitgliederversammlung am 22. Januar 2026 ausführlich besprochen.

Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die im Laufe des Jahres ein Schutzkonzept entwickelt und umsetzt. Diese Arbeitsgruppe ist für Nachfragen oder Anregungen unter einer eigenen Mail-Adresse erreichbar: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Wir werden prüfen, ob unsere Satzung erweitert werden muss. Eine ggfls. notwendige Satzungsänderung kann jedoch erst auf der nächsten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2027 zur Abstimmung gestellt werden. 

Zunächst sollen folgende Punkte in Angriff genommen werden:

  • Positionierung und Verankerung (Beschlüsse des Vorstands und des Jugendausschusses sind in Vorbereitung)
  • Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse
  • Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson (aktuell im Handlungsleitfaden 2024 benannt)
  • Eignung von Mitarbeitenden (Beantragung und darauf folgend Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis, Termin ab April 2026 / Unterzeichnung des Ehrenkodex (gilt für alle im Verein regelmäßig Tätigen) und der Selbstverpflichtungserklärung (gilt für alle nur kurzzeitig Tätigen, da nur 3 Monate gültig) ab April 2026)

Da der Turnverein 1910 Hemmerden e.V. Sportstätten der Stadt Grevenbroich (Turnhalle der Grundschule Kapellen-Hemmerden und Sportanlage Buscher Straße) nutzt, werden wir prüfen, ob bestimmte Maßnahmen mit dem Sportamt abgesprochen werden müssen.

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